Krankenkasse muss Kosten für Austausch des Brustimplantats nicht bezahlen
Krankenkassen müssen die Kosten übernehmen, sofern ein Brustimplantat, welches während einer Operation zur Brustvergrößerung eingesetzt wurde, aus medizinischen Gründen wieder entfernt werden muss. Ganz anders sieht es aus, wenn es zu einer erneuten Brustvergrößerung kommt, die medizinisch nicht notwendig ist. Dann ist die gesetzliche Krankenkasse nicht dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. In einem erst [...]